Hier kommt meine Antwort - dies ist ausdrücklich keine Rechtsberatung und ich verweise auch auf eine Expertin zu diesem Thema.
Als Teil meines fortwährenden Bemühens, Dich auf dem Laufenden zu halten und sicherzustellen, dass Du über alle wichtigen Informationen verfügst, die du für deinen Erfolg im Online-Geschäft benötigst, möchte ich dir in diesem Blogbeitrag das Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) und die Notwendigkeit einer Zertifizierung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) näher bringen. Es ist nicht super leicht zu verstehen. aber es gibt wesentliche Merkmale, die Dein Online-Kurs nicht haben darf und dann muss er auch nicht zertifiziert werden (keine Rechtsberatung).
Meine Kurzzusammenfassung:
- So lange es keine Lernstandserfassung bzw. Prüfung am Ende gibt und Dein Online Kurs nicht den Namen Akademie, Ausbildung, Studium, Akademie, Schule, Universität im Namen bzw. in der Bewerbung trägt - sollte eine Zertifizierung nicht nötig werden.
Unter bestimmten Umständen muss ein Online-Kurs oder -Training, das Du anbietest, nach dem Fernunterrichtsgesetz zertifiziert werden. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Qualität des Fernunterrichts zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu stärken.
Doch es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Arten von Online-Kursen oder -Trainings dieser Zertifizierung bedürfen.
Wann muss ein Online-Kurs nicht nach der ZFU zertifiziert werden?
Kurse ohne Leistungskontrolle: Wenn dein Kurs keine Leistungskontrollen beinhaltet und keine gesonderten Unterlagen für das Selbstlernen bereitstellt, muss er nicht von der ZFU zertifiziert werden. Falls der Kurs rein informativ ist und keine Qualifikation oder Bescheinigung verleiht, fällt er nicht unter das FernUSG.
Kurse mit Präsenzzeiten: Beinhaltet dein Kurs eine bestimmte Menge an Präsenzunterricht (mehr als 20% der Gesamtkursdauer), benötigt er keine ZFU-Zertifizierung.
Kostenfreie Kurse: Kurse, die kostenlos angeboten werden, unterliegen nicht den Bestimmungen des FernUSG und müssen daher nicht von der ZFU zertifiziert werden.
Kurse für Berufstätige/Unternehmen: Ist dein Kurs speziell auf Berufstätige oder Unternehmen ausgerichtet und nutzen diese ihn zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, fällt er nicht unter das FernUSG.
Die Bestimmungen können komplex erscheinen, und es ist immer eine gute Idee, bei Unklarheiten rechtlichen Rat einzuholen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Nichtbeachten dieser Vorschriften zu erheblichen Strafen führen kann.
Ich empfehle Dir an dieser Stelle das Team von www.lawlikes.de (unbezahlte Werbung weil Markennennung). Die informieren Dich regelmäßig, wenn es etwas neues gibt und stehen Dir auch bei Detailfragen zur Seite.
Ich hoffe, dass dieser Blogbeitrag dir Klarheit darüber verschafft hat, wann eine Zertifizierung deines Online-Kurses durch die ZFU nicht erforderlich ist.
Hättest Du gern langfristig jemand an Deiner Seite, der Dir bei Deiner Webseite, Deinem Newsletter und Deinen Social Media Kanälen hilft und auch Ahnung von Business Strategie hat?
Dann lass uns einfach kennenlernen. Ganz unverbindlich und dann zeige ich Dir, wie ich Dich unterstützen kann.
Deine Anja
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